Arbeitszeugnis & Zwischenzeugnis auf www.arbeiten-jobs.de
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Arbeitszeugnis & ZwischenzeugnisBeim Ausscheiden aus einem Unternehmen oder bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. |
Damit man das Arbeitszeugnis, wenn es nicht grottenschlecht ausgefallen ist, bei der nächsten Bewerbung oder einem Bewerbungsgespräch vorlegen kann, sollte das Arbeitszeugnis am letzten Tag der Beschäftigung dem Arbeitnehmer überreicht werden; der Arbeitgeber hat unter gewissen Voraussetzungen aber noch 14 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zeit, um ein Zeugnis zu erstellen.
Benötigt man während einer Beschäftigung ein Arbeitszeugnis, um sich für eine neue Stelle in einem anderen Unternehmen bewerben zu können, besteht die Möglichkeit, um Ausstellung eines Zwischenzeugnisses zu bitten.
Auch diese Variante ist gesetzlich geregelt und im BGB sowie der Gewerbeordnung verankert.
Nach der deutschen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und schon einigen dazu geführten Musterverfahren muss ein Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und gleichzeitig wohlwollend formuliert sein. Es darf weder das weitere Fortkommen des Mitarbeiters ungerechtfertigt erschweren, noch dürfen, ebenfalls unter Berücksichtigung der Gewerbeordnung (§ 109 Absatz 2) sogenannte “Geheimcodes” verwendet werden.
Damit ist nur noch eine versteckte Kritik in einem Zeugnis möglich, negative Aussagen werden umschrieben und nett verpackt. Ausführliche Erklärungen zu den verschlüsselten Verklausulierungen erhält man auf unserer Partnerseite www.arbeit-job-karriere.de.
Das Arbeitszeugnis ist ein entscheidender Bestandteil der Bewerbungsunterlagen. Diese geben Auskunft und Einblick über bisherige Erfahrungen und enthalten eine Bewertung der erbrachten Leistungen und des Verhaltens.
Lassen Sie bei Unklarheiten über den Inhalt eines Arbeitszeugnisses einen juristisch geschulten Bekannten oder bei Streitigkeiten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht gegenlesen. Ein Arbeitnehmer ist, wenn ein Arbeitszeugnis oder ein Zwischenzeugnis nicht oder nicht ordnungsgemäß erteilt wurde, nicht rechtlos gestellt. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer auf ein wahrheitsgemäßes und eindeutiges Arbeitszeugnis klagen.
Grundsätzlich sollte man sich für jedes Praktikum und jedes Beschäftigungsverhältnis ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen. Lieber unterschlägt man bei der nächsten Bewerbung ein mangelhaftes Arbeitszeugnis, als sich mit 30 Jahren Berufserfahrung ohne entsprechende Arbeitszeugnisse für einen neuen Job zu bewerben.
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