Existenzgründung auf www.arbeiten-jobs.de
Informationen zum Thema Existenzgründung.
Von politischer Seite mit zahlreichen gründungsfreundlichen Voraussetzungen unterstützt, ist eine Existenzgründung zum einen relativ einfach durchzuführen, zum anderen kann sie Grundlage für eine neue Lebensqualität sein.
Trotzdem sollte der Schritt in die eigene Selbstständigkeit sehr gut überlegt werden, den auch einige gravierende Einschnitte im persönlichen Leben stehen den dann zu erwartenden Vorteilen gegenüber. Ein geregeltes Arbeitseinkommen, welches Planungssicherheit verspricht sowie Sozialleistungen, die man aus einem Arbeitsverhältnis kennt, werden zumindest in den ersten Jahren nach der Existenzgründung der Vergangenheit angehören.
Kostendeckende Einnahmen und die entsprechenden Gewinne gehören eher zur Ausnahme, was eine zuverlässige Unternehmensplanung für den Existenzgründer erschwert.
Da ein sicherer Arbeitsplatz und eine geregelte Arbeitszeit heutzutage schon lange nicht mehr als positives Argument für ein Arbeitsverhältnis zu sehen sind, kann man diesen negativen Aspekt bei einer Selbstständigkeit auch vernachlässigen. Allerdings können sich Arbeiter und Angestellte regelmäßig auf ein freies Wochenende und Feiertage freuen, was für den Selbstständigen nicht ohne Einschränkungen gilt. Doch ist erst einmal die Idee geboren, durch eine Existenzgründung das Geschick in die eigenen Hände zu nehmen, kann man auf großzügige Unterstützung von Vater Staat rechnen.
Vor allem bei der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit wurde die Förderung neu gestaltet. Die sogenannte „Ich-AG“ und das Überbrückungsgeld (beides nach dem SGB III) wurden schon im Jahre 2006 durch den Gründungszuschuss ersetzt.
Aktuell umfasst die Förderung den monatlichen Arbeitslosengeldanspruch sowie zusätzlich eine Pauschale von 300 Euro pro Monat für die Dauer von 9 Monaten. Arbeitslose haben grundsätzlich einen Anspruch auf diese Förderung. Die persönliche Eignung ist allerdings eine Voraussetzung, um diese Förderung der Existenzgründung zu erhalten. Nach diesem Zeitraum muss der Existenzgründer die Geschäftsfähigkeit und die Tragfähigkeit seiner Geschäftsidee erneut nachweisen. Die Förderung für den zweiten Zeitraum von sechs Monaten liegt nach Prüfung der Förderungswürdigkeit im Ermessen der Arbeitsvermittler von der Agentur für Arbeit.
Mit einem Sprichwort möchten wir allen Existenzgründern Mut machen, die
Geschäftsidee mit großem Engagement zu verfolgen und dem Leben einen neuen Sinn
und auch eine erfolgreiche Zukunft zu geben:
„Heute nun sah ich mich endlich, endlich vor die Notwendigkeit des Beweises
gestellt, nicht mehr Knecht, sondern Herr meiner Selbst zu sein.”
Karl May (1842-1912)
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